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Neue Sprechzeiten ab 20. Februar 2023
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Verlängerung der Richtlinie des BAG vom 01.07.2021 bis aktuell 31.12.2026
Die Liposuktion bei Lipödem wird seit dem 1. Juli 2021 unter bestimmten Bedingungen von der Grundversicherung übernommen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Weil eine wichtige Studie aus Deutschland erst im September 2026 abgeschlossen wird, wurde die Frist nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Bis dahin bleibt alles wie bisher. Ob die Behandlung auch ab 2027 weiter von der Grundversicherung bezahlt wird, entscheidet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), sobald Studienergebnisse vorliegen.
Neue BAG Richtlinie vom 01.07.2021
Was bedeutet das genau für Sie als Patientin?
In der aktuellen Richtlinie des BAG vom 01.07.2021 ist festgelegt, dass
- mindestens 1 Jahr konservative Behandlung mit manueller Lymphdrainage und Flachstrickkompression nachweisbar durchgeführt werden muss mit dem Nachweis, dass trotz dieser Behandlung keine Schmerz- und Beschwerdereduktion dauerhaft erfolgte,
- zwei unabhängige Fachgutachten erstellt werden müssen,
- danach ein Antrag auf Kostengutsprache bei der Krankenversicherung gestellt werden kann, der dem Vertrauensarzt vorgelegt wird und der dann entscheidet, ob eine Kostengutsprache erteilt wird.