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Neue Sprechzeiten ab 20. Februar 2023

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Mi.    08:30 – 12:30 Uhr
Do.    08:30 – 12:30 Uhr
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Fr.    08:30 – 12:30 Uhr
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Neue BAG Richtlinie vom 01.07.2021

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Was bedeutet das genau für Sie als Patientin?

 

In der aktuellen Richtlinie des BAG vom 01.07.2021 ist festgelegt, dass

  1. mindestens 1 Jahr konservative Behandlung mit manueller Lymphdrainage und Flachstrickkompression nachweisbar durchgeführt werden muss mit dem Nachweis, dass trotz dieser Behandlung keine Schmerz- und Beschwerdereduktion dauerhaft erfolgte,
  2. zwei unabhängige Fachgutachten erstellt werden müssen,
  3. danach ein Antrag auf Kostengutsprache bei der Krankenversicherung gestellt werden kann, der dem Vertrauensarzt vorgelegt wird und der dann entscheidet, ob eine Kostengutsprache erteilt wird.